Totgeburt und Fehlgeburt

KreuzEine Totgeburt ist meldepflichtig. Man bekommt für sein tot geborenes Kind eine Geburtsurkunde und einen Totenschein. Ein tot geborenes Kind unterliegt in allen deutschen Bundesländern der Bestattungspflicht.

 

Sie haben das Recht, dem Kind den Namen der Mutter oder bei Namensungleichheit des Kindsvaters zu geben. Totgeburten können unterschiedliche Ursachen haben, zum Beispiel Infektionen, Fehlbildungen, Chromosomenbesonderheiten, Mangelversorgung oder Schwangerschaftsabbruch aufgrund medizinischer Indikation nach einem positiven Befund bei Pränataldiagnostik, körperlicher Gewalt (Schläge in den Unterleib), psychosoziale Gründe wie Stress oder ähnlichem.

Es ist eine Totgeburt (oder Stillgeburt), wenn das geborene Kind mindestens 500g wiegt und im Mutterleib oder während der Geburt verstorben ist. Verstirbt ein Kind mit einem Geburtsgewicht von unter 500g intrauterin oder unter der Geburt, nennt man dieses Ereignis Fehlgeburt.

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