Änderung bei Kinderpässen

 Seit dem 1. Novedmber 2007 werden Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen, sondern bekommen einen eigenen. Dies soll dem Missbrauch vorbeugen, so das Bundesministerium. Ab dem 6. Lebensjahr müssen Kinder außerdem ihre Fingerabdrücke beim beantragen eines Reisepasses angeben. Diese werden elektronisch gespeichert und nicht mit auf den Pass gedruckt. Außerdem werden für Kinder unter 2 Jahren Pässe mit einer maximalenGültigkeit von 6 Jahren vergeben. Man kann diese zwar einmal verlängern lassen, doch spätestens wenn das Kind 12 ist, muss man einen neuen Pass erstellen lassen.

Der Chaos Computer Club sagte wörtlich dass diese Pässe ein “Sicherheitsrisiko” darstellen, da die Daten auch von dritten ausgelesen werden könnten und empfiehlt den Pass in einer Funkdichten Hülle aufzubewahren. In einem früheren Artikel hat der CCC darüber berichtet wie leicht es ist, Fingerabdrücke nachzumachen.

Für Erwachsene ist es seit dem 1. November 2007 ebenfalls Pflicht Fingerabdrücke auf ihrem Pass elektronisch speichern zu lassen. Die Pässe werden jedoch nicht teurer. So kostet der Pass für einen Erwachsenen 59 Euro und für einen unter 24-jährigen 37,50 Euro. Für Erwachsene gilt der E-Pass 10 Jahre, für unter 24-jährige 6 Jahre.

Bildquellenangabe: © Claudia Hautumm  / pixelio.de

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