Behördengänge nach der Geburt

Damit nach der Geburt des Kindes keine Behördengänge vergessen werden, gebe ich euch hier einen kleinen Überblick. Jedes Kind muss laut Gesetz innerhalb einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Viele Krankenhäuser übernehmen diese Anmeldung (bitte beim jeweiligen Krankenhaus nachfragen). Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Unterlagen wie das Familienbuch, die Ausweise der Eltern, die Heiratsurkunde, die Geburts- oder Abstammungsurkunden der Eltern sowie eine Urkunde der Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Paaren) benötigt.

 

 

 

 

Was kann / sollte ich beantragen:

– Elternzeit
– Elterngeld
– Krankenkasse für Kind wählen
– Kindergeld
– Änderung Lohnsteuerkarte
– Mutterschutzgeld

Wenn die Geburtsurkunde ausgestellt wird, bekommen Eltern auch noch andere Bescheinigungen mit z.B. die Bescheinigung auf Elterngeld, die Beinigung für die Krankenkasse, eine Bescheinigung für das Kindergeld und die Bescheinigung für eine etwaige Taufe. Beim Einwohnermeldeamt müssen Angaben in der Lohnsteuerkarte geändert und es kann ein Kinderpass geantragt werden. Beim Arbeitsamt ist es möglich das Kindergeld und einige zusätzliche soziale Unterstützungen zu beantragen. Wenn die Eltern einen Arbeitsplatz haben, benötigt der Arbeitgeber die abgeänderte Lohnsteuerkarte.

Bildquellenangabe: © Simone Hainz  / pixelio.de

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